TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR DAS 10.000 FOLLOWER GEWINNSPIEL DES KANALS ROUTE INDUSTRIEKULTUR

 

Hier finden Sie die Teilnahmebedingungen für das 10.000 Follower -Gewinnspiel auf dem

Instagram-Kanal (https://www.instagram.com/route_industriekultur/) der Route Industriekultur vom 11.08.2023:

 

  1. Gegenstand der Teilnahmebedingungen und Veranstalter

 

(1) Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für eine Teilnahme an dem

Gewinnspiel sowie gegebenenfalls erforderliche Rechteübertragungen. Die Beschreibung

und der Ablauf des jeweiligen Gewinnspiels erfolgen im Rahmen der jeweiligen

Gewinnspielaktion auf dem Instagram-Kanal der Route Industriekultur.

 

(2) Veranstalter des Gewinnspiels ist der Regionalverband Ruhr K.d.ö.R. („RVR“),

Referat 4, Kronprinzenstraße 35, 45128 Essen; E-Mail: routeindustriekultur@rvr.ruhr

 

(3) Mit der Teilnahme an dem jeweiligen Gewinnspiel werden diese

Teilnahmebedingungen angenommen.

 

(4) Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und Instagram und wird

in keiner Weise von Facebook und Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert.

Sämtliche Fragen zum Gewinnspiel sind nicht an Facebook oder Instagram, sondern an

den Veranstalter zu richten, entweder per E-Mail an

routeindustriekultur@rvr.ruhr oder via Instagram unter www.instagram.com/route_industriekultur.

 

  1. Teilnahme

 

(1) Teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle, die das 18. Lebensjahr vollendet,

ihren Wohnsitz in Deutschland und einen Account bei den sozialen Netzwerken Facebook

und/oder Instagram haben. Ausgeschlossen sind Mitarbeiter des RVR sowie verbundener

Unternehmen sowie Angehörige solcher Mitarbeiter und deren Verwandte. Die Teilnahme

mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Dritten ist nicht erlaubt.

 

(2) Teilnahmeberechtigte können an dem Gewinnspiel teilnehmen, indem sie dem Account Route Industriekultur folgen (Instagram) und in die Kommentarfunktion unter dem Gewinnspielpost posten.

 

(3) Die Teilnahme ist bis zum 20.08.2023, 23.59 Uhr, möglich.

 

(4) Durch die Teilnahme am Gewinnspiel entstehen dem Teilnehmer keine Kosten.

 

  1. Gewinne und Gewinnbenachrichtigung

 

(1) Unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern verlost der Veranstalter zwei Mal zwei Ruhrkultur.Cards und zwei Gutscheine für zwei Teilnahmen an der Segway Haldentour des BZH auf Instagram.

 

(2) Die Gewinner werden innerhalb von 48 Stunden nach Teilnahmeschluss unter allen

teilnahmeberechtigten Teilnehmern per Zufallsprinzip ermittelt. Die Gewinner werden

per Instagram-Kommentar-Funktion und per Direktnachricht

benachrichtigt und aufgefordert, binnen einer Frist von einer Woche eine E-Mail an

eine dort angegebene E-Mail-Adresse zu senden, in der die persönlichen Daten (Vor-

und Zuname, Adresse) ordnungs- und wahrheitsgemäß vollständig übermittelt werden.

Diese Angaben dienen der Übersendung des Gewinns.

 

(3) Geht von einem Gewinner innerhalb der angegebenen Frist keine E-Mail bei uns

ein, erlischt der Gewinnanspruch. Der Veranstalter ist in diesem Fall berechtigt,

eine Ersatzauslosung durchzuführen.

 

(4) Je Teilnehmer ist nur ein Gewinn möglich.

 

(5) Der Gewinn ist weder übertragbar, noch kann der Gewinn getauscht oder in bar

ausgezahlt werden.

 

(6) Sofern Umstände eintreten, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, und

daher wider Erwarten die Gewinne nicht oder nicht ausreichender Zahl zur Verfügung

stehen, verlost der Veranstalter angemessene Ersatzgewinne. Solche nicht zu

vertretenden Umstände sind insbesondere solche, die bei den Sponsoren der Gewinne

liegen.

 

(7) Die Gewinne werden dem Gewinner per Post an die angegebene Anschrift gesendet.

Mit Übergabe des Gewinns an eine Transportperson geht die Gefahr auf den Gewinner

über. Für Lieferschäden ist der Veranstalter nicht verantwortlich.

 

(8) Kosten entstehen dem Teilnehmer weder durch die Gewinnermittlung noch durch die

Entgegennahme des Gewinns.

 

  1. Ausschluss

 

(1) Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen berechtigt den Veranstalter, den

jeweiligen Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn

der Teilnehmer falsche Angaben macht oder verwendete Fotos oder andere Inhalte (z.B.

Kommentare) geltendes Recht oder Rechte Dritter verletzen. Gleiches gilt bei

Kommentaren, die als gewaltverherrlichend, anstößig, belästigend oder herabwürdigend

angesehen werden können oder in sonstiger Weise gegen das gesellschaftliche

Anstandsgefühl verstoßen.

 

(2) Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Teilnehmer um einen bereits ausgelosten

Gewinner, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden.

 

  1. Vorzeitige Beendigung sowie Änderungen

 

Wir behalten uns das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von

Fristen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder in seinem Verlauf abzuändern,

wenn es aus technischen (z.B. Computervirus, Manipulation von oder Fehler in

Software/Hardware) oder rechtlichen Gründen (z.B. Untersagung durch Facebook

und/oder Instagram) nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße Durchführung des

Gewinnspiels zu garantieren.

 

  1. Schlussbestimmungen

 

(1) Sollten die Teilnahmebedingungen unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die

Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen unberührt.

 

(2) Es gilt deutsches Recht. Ein Rechtsweg zur Überprüfung der Auslosung ist

ausgeschlossen.

 

 

 

  1. Datenschutzerklärung Gewinnspiel

 

(1) Der Veranstalter, der Regionalverband Ruhr K.d.Ö.R. („RVR“), Kronprinzenstraße

35, 45128 Essen, routeindustriekultur@rvr.ruhr ist Verantwortlicher im

Sinne des Artikels 4 Abs. 7 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) für die

Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der Teilnehmer im

Rahmen des Gewinnspiels Adventskalender, sofern der Veranstalter diese selbst

verarbeitet.

 

(2) Der RVR verwendet die Angaben zur Person des Teilnehmers sowie seine sonstigen

nach den Teilnahmebedingungen erforderlichen personenbezogenen Daten nur soweit dies

für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels und zur Verwendung der Fotos im

Rahmen des Gewinnspiels (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b) DS-GVO) erforderlich ist. Die

Daten werden anschließend gelöscht. Der Teilnehmer kann jederzeit Auskunft über die

zu seiner Person gespeicherten Daten verlangen.

 

(3) Im Übrigen, insbesondere für die Betroffenenrechte, gilt unsere

Datenschutzerklärung entsprechend, die untern https://www.route-industriekultur.ruhr/footer/datenschutz/  abrufbar ist.