TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR DIE OSTERVERLOSUNG DES KANALS ROUTE INDUSTRIEKULTUR
Hier finden Sie die Teilnahmebedingungen für die Osterverlosung auf dem
Facebook-Kanal (https://www.facebook.com/RoutederIndustriekultur<https://www.facebook.com/RoutederIndustriekultur>) und dem
Instagram-Kanal (https://www.instagram.com/route_industriekultur/<https://www.instagram.com/route_industriekultur/ der Route Industriekultur am Ostersonntag, den 31. März 2024.
- Gegenstand der Teilnahmebedingungen und Veranstalter
(1) Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für eine Teilnahme an den
Gewinnspielen sowie gegebenenfalls erforderliche Rechteübertragungen. Die Beschreibung
und der Ablauf des jeweiligen Gewinnspiels erfolgen im Rahmen der jeweiligen
Gewinnspielaktion auf dem Facebook- und auf dem Instagram-Kanal der Route Industriekultur.
(2) Veranstalter des Gewinnspiels ist die Ruhr Tourismus GmbH, Abteilung Industriekultur, Centroallee 261, 46047 Oberhausen, Mail: info@ruhr-tourismus.de
(3) Mit der Teilnahme an dem jeweiligen Gewinnspiel werden diese
Teilnahmebedingungen angenommen.
(4) Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Meta, Facebook und Instagram und wird
in keiner Weise von Meta, Facebook und Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert.
Sämtliche Fragen zum Gewinnspiel sind nicht an Meta, Facebook oder Instagram, sondern an den Veranstalter zu richten, entweder per E-Mail an
routeindustriekultur@rvr.ruhr<mailto:routeindustriekultur@rvr.ruhr>oder via Instagram unter
www.instagram.com/route_industriekultur<<https://www.instagram.com/route_industriekultur/> oder via Facebook
unter www.facebook.com/RoutederIndustriekultur<https://www.facebook.com/RoutederIndustriekultur>.
- Teilnahme
(1) Teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle, die das 18. Lebensjahr vollendet,
ihren Wohnsitz in Deutschland und einen Account bei den sozialen Netzwerken Facebook
und/oder Instagram haben. Ausgeschlossen sind Mitarbeiter der RTG sowie verbundener
Unternehmen sowie Angehörige solcher Mitarbeiter und deren Verwandte. Die Teilnahme
mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Dritten ist nicht erlaubt.
(2) Teilnahmeberechtigte können an dem Gewinnspiel teilnehmen, indem sie in die Kommentarfunktion unter dem Gewinnspielpost die Antwort auf eine Schätzfrage posten.
(3) Die Teilnahme bei diesem Gewinnspielen ist bis zum bis 4. April 23:59 Uhr möglich.
(4) Durch die Teilnahme am Gewinnspiel entstehen dem Teilnehmer keine Kosten.
- Gewinne und Gewinnbenachrichtigung
Unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern verlost die RTG auf Facebook und auf Instagram insgesamt 6 (3×2) Eintrittskarten in den Maximilianpark Hamm inklusive Eintritt in die Sonderausstellung „Land der Drachen“.
(2) Die Gewinner werden innerhalb von 48 Stunden nach Teilnahmeschluss unter allen
teilnahmeberechtigten Teilnehmern per Zufallsprinzip ermittelt. Die Gewinner werden
per Facebook- und Instagram-Kommentar-Funktion und per Direktnachricht
benachrichtigt und aufgefordert, binnen einer Frist von einer Woche eine E-Mail an
eine dort angegebene E-Mail-Adresse zu senden, in der die persönlichen Daten (Vor-
und Zuname, Adresse) ordnungs- und wahrheitsgemäß vollständig übermittelt werden.
Diese Angaben dienen der Übersendung des Gewinns.
(3) Geht von einem Gewinner innerhalb der angegebenen Frist keine E-Mail bei uns
ein, erlischt der Gewinnanspruch. Der Veranstalter ist in diesem Fall berechtigt,
eine Ersatzauslosung durchzuführen.
(4) Je Teilnehmer ist nur ein Gewinn möglich.
(5) Der Gewinn ist weder übertragbar, noch kann der Gewinn getauscht oder in bar
ausgezahlt werden.
(6) Sofern Umstände eintreten, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, und
daher wider Erwarten die Gewinne nicht oder nicht ausreichender Zahl zur Verfügung
stehen, verlost der Veranstalter angemessene Ersatzgewinne. Solche nicht zu
vertretenden Umstände sind insbesondere solche, die bei den Sponsoren der Gewinne
liegen.
(7) Der Gewinn wird für die ermittelnden Gewinner an der Tageskasse ab dem 09. April 2024 hinterlegt.
(8) Kosten entstehen dem Teilnehmer weder durch die Gewinnermittlung noch durch die
Entgegennahme des Gewinns.
- Ausschluss
(1) Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen berechtigt den Veranstalter, den
jeweiligen Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn
der Teilnehmer falsche Angaben macht oder verwendete Fotos oder andere Inhalte (z.B.
Kommentare) geltendes Recht oder Rechte Dritter verletzen. Gleiches gilt bei
Kommentaren, die als gewaltverherrlichend, anstößig, belästigend oder herabwürdigend
angesehen werden können oder in sonstiger Weise gegen das gesellschaftliche
Anstandsgefühl verstoßen.
(2) Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Teilnehmer um einen bereits ausgelosten
Gewinner, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden.
- Vorzeitige Beendigung sowie Änderungen
Wir behalten uns das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von
Fristen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder in seinem Verlauf abzuändern,
wenn es aus technischen (z.B. Computervirus, Manipulation von oder Fehler in
Software/Hardware) oder rechtlichen Gründen (z.B. Untersagung durch Facebook
und/oder Instagram) nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße Durchführung des
Gewinnspiels zu garantieren.
- Schlussbestimmungen
(1) Sollten die Teilnahmebedingungen unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die
Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen unberührt.
(2) Es gilt deutsches Recht. Ein Rechtsweg zur Überprüfung der Auslosung ist
ausgeschlossen.
- Datenschutzerklärung Gewinnspiel
(1) Der Veranstalter, die Ruhr Tourismus GmbH (RTG), Centroallee 261, 46047 Oberhausen, info@ruhr-tourismus.de <mailto:info@ruhr-tourismus.de>
ist Verantwortlicher im Sinne des Artikels 4 Abs. 7 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der Teilnehmer im Rahmen des Gewinnspiels Adventskalender, sofern der Veranstalter diese selbst verarbeitet.
(2) Die RTG verwendet die Angaben zur Person des Teilnehmers sowie seine sonstigen
nach den Teilnahmebedingungen erforderlichen personenbezogenen Daten nur soweit dies
für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels und zur Verwendung der Fotos im
Rahmen des Gewinnspiels (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b) DS-GVO) erforderlich ist. Die
Daten werden anschließend gelöscht. Der Teilnehmer kann jederzeit Auskunft über die
zu seiner Person gespeicherten Daten verlangen.
(3) Im Übrigen, insbesondere für die Betroffenenrechte, gilt unsere
Datenschutzerklärung entsprechend, die unter
https://www.ruhr-tourismus.de/ruhr-tourismus/datenschutz/ <https://www.ruhr-tourismus.de/ruhr-tourismus/datenschutz/> abrufbar ist.