TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR DIE OSTERVERLOSUNG DES KANALS ROUTE INDUSTRIEKULTUR

 

Hier finden Sie die Teilnahmebedingungen für die Osterverlosung auf dem

Facebook-Kanal (https://www.facebook.com/RoutederIndustriekultur<https://www.facebook.com/RoutederIndustriekultur>) und dem

Instagram-Kanal (https://www.instagram.com/route_industriekultur/<https://www.instagram.com/route_industriekultur/ der Route Industriekultur am Ostersonntag, den 31. März 2024.

 

  1. Gegenstand der Teilnahmebedingungen und Veranstalter

 

(1) Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für eine Teilnahme an den

Gewinnspielen sowie gegebenenfalls erforderliche Rechteübertragungen. Die Beschreibung

und der Ablauf des jeweiligen Gewinnspiels erfolgen im Rahmen der jeweiligen

Gewinnspielaktion auf dem Facebook- und auf dem Instagram-Kanal der Route Industriekultur.

 

(2) Veranstalter des Gewinnspiels ist die Ruhr Tourismus GmbH, Abteilung Industriekultur, Centroallee 261, 46047 Oberhausen, Mail: info@ruhr-tourismus.de

 

(3) Mit der Teilnahme an dem jeweiligen Gewinnspiel werden diese

Teilnahmebedingungen angenommen.

 

(4) Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Meta, Facebook und Instagram und wird

in keiner Weise von Meta, Facebook und Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert.

Sämtliche Fragen zum Gewinnspiel sind nicht an Meta, Facebook oder Instagram, sondern an den Veranstalter zu richten, entweder per E-Mail an

routeindustriekultur@rvr.ruhr<mailto:routeindustriekultur@rvr.ruhr>oder via Instagram unter

www.instagram.com/route_industriekultur<<https://www.instagram.com/route_industriekultur/> oder via Facebook

unter www.facebook.com/RoutederIndustriekultur<https://www.facebook.com/RoutederIndustriekultur>.

 

  1. Teilnahme

 

(1) Teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle, die das 18. Lebensjahr vollendet,

ihren Wohnsitz in Deutschland und einen Account bei den sozialen Netzwerken Facebook

und/oder Instagram haben. Ausgeschlossen sind Mitarbeiter der RTG sowie verbundener

Unternehmen sowie Angehörige solcher Mitarbeiter und deren Verwandte. Die Teilnahme

mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Dritten ist nicht erlaubt.

 

(2) Teilnahmeberechtigte können an dem Gewinnspiel teilnehmen, indem sie in die Kommentarfunktion unter dem Gewinnspielpost die Antwort auf eine Schätzfrage posten.

 

(3) Die Teilnahme bei diesem Gewinnspielen ist bis zum bis 4. April 23:59 Uhr möglich.

 

(4) Durch die Teilnahme am Gewinnspiel entstehen dem Teilnehmer keine Kosten.

 

  1. Gewinne und Gewinnbenachrichtigung

 

Unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern verlost die RTG auf Facebook und auf Instagram insgesamt 6 (3×2) Eintrittskarten in den Maximilianpark Hamm inklusive Eintritt in die Sonderausstellung „Land der Drachen“. 

 

 

(2) Die Gewinner werden innerhalb von 48 Stunden nach Teilnahmeschluss unter allen

teilnahmeberechtigten Teilnehmern per Zufallsprinzip ermittelt. Die Gewinner werden

per Facebook- und Instagram-Kommentar-Funktion und per Direktnachricht

benachrichtigt und aufgefordert, binnen einer Frist von einer Woche eine E-Mail an

eine dort angegebene E-Mail-Adresse zu senden, in der die persönlichen Daten (Vor-

und Zuname, Adresse) ordnungs- und wahrheitsgemäß vollständig übermittelt werden.

Diese Angaben dienen der Übersendung des Gewinns.

 

(3) Geht von einem Gewinner innerhalb der angegebenen Frist keine E-Mail bei uns

ein, erlischt der Gewinnanspruch. Der Veranstalter ist in diesem Fall berechtigt,

eine Ersatzauslosung durchzuführen.

 

(4) Je Teilnehmer ist nur ein Gewinn möglich.

 

(5) Der Gewinn ist weder übertragbar, noch kann der Gewinn getauscht oder in bar

ausgezahlt werden.

 

(6) Sofern Umstände eintreten, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, und

daher wider Erwarten die Gewinne nicht oder nicht ausreichender Zahl zur Verfügung

stehen, verlost der Veranstalter angemessene Ersatzgewinne. Solche nicht zu

vertretenden Umstände sind insbesondere solche, die bei den Sponsoren der Gewinne

liegen.

 

(7) Der Gewinn wird für die ermittelnden Gewinner an der Tageskasse ab dem 09. April 2024 hinterlegt.

 

(8) Kosten entstehen dem Teilnehmer weder durch die Gewinnermittlung noch durch die

Entgegennahme des Gewinns.

 

  1. Ausschluss

 

(1) Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen berechtigt den Veranstalter, den

jeweiligen Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn

der Teilnehmer falsche Angaben macht oder verwendete Fotos oder andere Inhalte (z.B.

Kommentare) geltendes Recht oder Rechte Dritter verletzen. Gleiches gilt bei

Kommentaren, die als gewaltverherrlichend, anstößig, belästigend oder herabwürdigend

angesehen werden können oder in sonstiger Weise gegen das gesellschaftliche

Anstandsgefühl verstoßen.

 

(2) Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Teilnehmer um einen bereits ausgelosten

Gewinner, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden.

 

  1. Vorzeitige Beendigung sowie Änderungen

 

Wir behalten uns das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von

Fristen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder in seinem Verlauf abzuändern,

wenn es aus technischen (z.B. Computervirus, Manipulation von oder Fehler in

Software/Hardware) oder rechtlichen Gründen (z.B. Untersagung durch Facebook

und/oder Instagram) nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße Durchführung des

Gewinnspiels zu garantieren.

 

  1. Schlussbestimmungen

 

(1) Sollten die Teilnahmebedingungen unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die

Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen unberührt.

 

(2) Es gilt deutsches Recht. Ein Rechtsweg zur Überprüfung der Auslosung ist

ausgeschlossen.

 

 

  1. Datenschutzerklärung Gewinnspiel

 

(1) Der Veranstalter, die Ruhr Tourismus GmbH (RTG), Centroallee 261, 46047 Oberhausen, info@ruhr-tourismus.de <mailto:info@ruhr-tourismus.de>

ist Verantwortlicher im Sinne des Artikels 4 Abs. 7 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der Teilnehmer im Rahmen des Gewinnspiels Adventskalender, sofern der Veranstalter diese selbst verarbeitet.

 

(2) Die RTG verwendet die Angaben zur Person des Teilnehmers sowie seine sonstigen

nach den Teilnahmebedingungen erforderlichen personenbezogenen Daten nur soweit dies

für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels und zur Verwendung der Fotos im

Rahmen des Gewinnspiels (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b) DS-GVO) erforderlich ist. Die

Daten werden anschließend gelöscht. Der Teilnehmer kann jederzeit Auskunft über die

zu seiner Person gespeicherten Daten verlangen.

 

(3) Im Übrigen, insbesondere für die Betroffenenrechte, gilt unsere

Datenschutzerklärung entsprechend, die unter

https://www.ruhr-tourismus.de/ruhr-tourismus/datenschutz/ <https://www.ruhr-tourismus.de/ruhr-tourismus/datenschutz/> abrufbar ist.