Arbeitersiedlung Dahlhauser Heide
Zwar steht die Siedlung nicht unter Denkmalschutz, aber schon seit 1980 regelt eine Gestaltungssatzung der Stadt Bochum, dass bei baulichen Veränderungen immer das historische Erscheinungsbild der Siedlung zu bewahren ist.
Ein Haus in der Siedlung Dahlhauser Heide, gerne auch "Kappeskolonie" genannt, blieb ausnahmslos einer privilegierten Minderheit vorbehalten: Den Werksangehörigen der Firma Krupp bot sich eine heimatliche Idylle mit eigener Infrastruktur, die die Bewohner jedoch zugleich unter die strikte Ordnungsdisziplin des Unternehmens stellte. Wer gegen die Regeln verstieß oder seinen Job verlor, stand unmittelbar auf der Straße.
Zwischen 1906 und 1905 ließ Krupp die Kolonie für die Bergleute der Zechen Hannover und Hannibal errichten. Die Siedlung besaß mit zwei Konsumanstalten, einer Bierhalle, zwei Kindergärten und zwei Schulen von Beginn an eine ausgeprägt eigenständige Infrastruktur. Die für damalige Verhältnisse fortschrittlichen Wohnstandards, etwa auch großzügig angelegte Gärten, blieben ausnahmslos den Krupp'schen Werksangehörigen vorbehalten. Zugleich war die patriarchalische Fürsorgepolitik des Unternehmens mit einer strengen Ordnungsdiziplin verbunden, die auch eine politische Kontrolle miteinbezog: Wer etwa im Besitz sozialdemokratischer Zeitungen war, musste mit der Kündigung rechnen. Überhaupt ergab sich aus der Kopplung von Miet- und Arbeitsvertrag eine große Unsicherheit für die Bewohner. Der Verlust des Arbeitsplatzes bedeutete gleichzeitig die Aufkündigung des Mietvertrages.
Zwar steht die Siedlung nicht unter Denkmalschutz, aber schon seit 1980 regelt eine Gestaltungssatzung der Stadt Bochum, dass bei baulichen Veränderungen immer das historische Erscheinungsbild der Siedlung zu bewahren ist. Unter der Beibehaltung des äußeren Erscheinungsbildes der Siedlung sind seitdem umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Wohnqualität erfolgt.
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